Besuchsordnung Freizeitbereich Zentralschulhaus

Gültig für Skatinganlage und Sportplätze
 

1. Unfallgefahr, Haftung

Die Skatinganlage wurde nach BFU-Richtlinien gebaut. Sie und die übrigen Sportplätze stehen allen zu den unten stehenden Benutzungszeiten auf eigene Gefahr zur Verfügung.

Die Schulgemeinde als Grundeigentümerin lehnt jegliche Haftung für Unfälle im gesamten Freizeitbereich ab.
 

2. Besuchszeiten

An Schultagen 17.00 Uhr bis zum Dunkelwerden

Am Mittwochnachmittag

13.00 Uhr bis zum Dunkelwerden

An schulfreien Tagen

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis zum Dunkelwerden

Die Anlage ist spätestens um 22.00 Uhr zu verlassen. Die Mittagsruhe ist zu respektieren.

(Gemäss Art. 43 der Grüninger Polizeiverordnung vom 10.9.1991)
 

3. Drogen, Alkohol, Rauchen

Auf dem ganzen Freizeitbereich und der übrigen Schulanlage besteht für alle Besucher ein generelles Drogen- und Alkoholverbot.

Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist das Rauchen im Freizeitbereich und auf der übrigen Schulanlage verboten.
 

4. Ordnung, Abfälle

Der Freizeitbereich ist so zu verlassen, wie er angetroffen wurde. Abfälle gehören in die zahlreich vorhandenen Abfalleimer und nicht auf den Boden. Zigarettenkippen gehören in die vorhandenen Aschenbecher.
 

5. Lärm, Anwohner

Die Anwohner haben das Recht, nicht durch Lärm belästigt zu werden. Das Abspielen von lauter Musik und/oder das Erzeugen von störendem Lärm ist zu unterlassen.

(Gemäss Art. 36 der Grüninger Polizeiverordnung vom 10.9.1991)
 

Im Interesse aller Besucher werden Verstösse gegen diese Besuchsordnung konsequent geahndet.

Schulpflege Grüningen und
Jugendverein «Youth Generation»