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Besuchsordnung Freizeitbereich Zentralschulhaus
Gültig für Skatinganlage und Sportplätze 1. Unfallgefahr, Haftung Die Skatinganlage wurde nach BFU-Richtlinien gebaut. Sie und die übrigen Sportplätze stehen allen zu den unten stehenden Benutzungszeiten auf eigene Gefahr zur Verfügung. Die Schulgemeinde als
Grundeigentümerin lehnt jegliche Haftung für Unfälle im gesamten
Freizeitbereich ab. 2. Besuchszeiten
Die Anlage ist spätestens
um 22.00 Uhr zu verlassen. Die Mittagsruhe ist zu respektieren. 3. Drogen, Alkohol, Rauchen Auf dem ganzen Freizeitbereich und der übrigen Schulanlage besteht für alle Besucher ein generelles Drogen- und Alkoholverbot. Für schulpflichtige Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren ist das Rauchen im Freizeitbereich und auf
der übrigen Schulanlage verboten. 4. Ordnung, Abfälle Der Freizeitbereich ist so
zu verlassen, wie er angetroffen wurde. Abfälle gehören in die zahlreich
vorhandenen Abfalleimer und nicht auf den Boden. Zigarettenkippen gehören in
die vorhandenen Aschenbecher. 5. Lärm, Anwohner Die Anwohner haben das
Recht, nicht durch Lärm belästigt zu werden. Das Abspielen von lauter Musik
und/oder das Erzeugen von störendem Lärm ist zu unterlassen. Im Interesse aller Besucher werden Verstösse gegen diese Besuchsordnung konsequent geahndet.
Schulpflege Grüningen
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